Rote Ampel überfahren – das sollten Sie wissen
Unter einem Rotlichtverstoß versteht man das Missachten einer „rot“ anzeigenden Lichtzeichenanlage. Der Ablauf des Bußgeldverfahrens wegen eines Rotlichverstoß ist grundsätzlich der gleiche, wie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Besondere Bedeutung hat bei Verteidigungen wegen eines Rotlichtverstoßes jedoch der sogenannte qualifizierte Rotlichtverstoß, also die Missachtung einer schon länger als eine Sekunde rot zeigenden Lichtzeichenanlage. Solch ein qualifizierter Rotlichtverstoß wird nämlich mit einem Fahrverbot geahndet. Dies wird neben dem Bußgeld oft als die härtere Strafe empfunden.
Wie sollten Sie reagieren, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten?
Häufig wird durch das Rücksendung eines Anhörungsbogens als Zeuge oder Beschuldigter schon die ein oder andere gute Möglichkeiten der Verteidigung abgeschnitten. Daher empfehlen wir Ihnen, nichts ohne anwaltlichen Rat zu unternehmen. Nehmen Sie am besten sofort Kontakt mit uns auf. Neben dem bestreiten der Täterschaft gibt es eine Vielzahl von weiteren Angriffspunkten. Hierbei kommt es immer auch auf das eingesetzte Messverfahren an, und wie der Rotlichtverstoß begangen wurde. Ein geübter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann oft schon frühzeitig erkennen, wann eine solche Überprüfung Aussicht auf Erfolg hat, und welche Schritte unternommen werden müssen.
Lohnt sich ein Einspruch gegen Bußgeld, Fahrverbot oder Punkte?
Bei Bußgeldverteidigungen sollte stets überprüft werden, ob die der Rotphase vorhergehende Gelbphase ausreichend lang gewesen ist. Bei höheren Geschwindigkeiten sind längere Gelbphasen erforderlich.
Auch kann es bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit einer Rotlichtdauer von über 1 Sekunde bei manchen Messverfahren sinnvoll sein, durch eine genaue Rückrechnung auf den Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie doch noch entscheidende Sekunden abzurechen. Die Messung wird nämlich in der Regel ca. 1 bis 2 Meter hinter der Haltelinie vorgenommen. Hierdurch ergibt sich häufig eine Fehlmessung. Diese entscheidenden Bruchteile einer Sekunde können häufig über die Verhängung eines Fahrverbots entscheiden.
Oft kann ein Fahrverbot vermieden werden!
Selbst wenn die Messung korrekt war, kann Ziel eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid immer noch sein, ein ansonsten folgendes Fahrverbot abzuwenden. Ein Fahrverbot kann im Einzelfall abgewendet werden, wenn ein sogenannter atypischer Fall vorliegt, oder aber in Ausnahmefällen ein Grund des § 4 Abs. 4 BKatV vorliegt, wie zum Beispiel, dass Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. In solchen Fällen wird zwar das Bußgeld erhöht, aber das Fahrverbot vermieden.