Der Führerschein ist nur ein Papier
Ein Führerschein ist eine amtliche Urkunde, welche das Vorhandensein einer Erlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen (Fahrerlaubnis) zum Ausdruck bringt. Er ist jedoch nur das „Papier“, mit dem die Fahrerlaubnis belegt werden kann.
Führerschein und Fahrerlaubnis sind 2 Dinge
Dagegen ist die Fahrerlaubnis ein Verwaltungsakt, genauer gesagt eine behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Sie ist in der Regel an einen bestimmten Fahrzeugtyp – die Fahrzeugklasse – gebunden. Zuständige Behörde ist das Straßenverkehrsamt. Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist von der Fahreignung und dem Nachweis der praktischen und theoretischen Befähigung in Form einer Fahrprüfung abhängig. Dies ist genauer im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Wem jedoch eine Fahrerlaubnis vom Straßenverkehrsamt erteilt wurde, erhält als Papier über den Nachweis der Fahrerlaubnis auch einen Führerschein. Von daher werden beide Begriffe im Volksmund synonym verwendet.
Nationaler Führerschein
Führerscheine waren bis 2013 nationale Dokumente. Sie wurden innerhalb der EU vom jeweiligen Wohnsitzstaat des Kraftfahrers ausgestellt. Diese nationalen Führerscheine sind mittlerweile auch EU-weit gültig, das heißt, sie dienen in jedem Staat der EU als Nachweis einer nationalen Fahrerlaubnis. § 4 Absatz 2 FeV bestimmt:
Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Wer die Erlaubnis nicht mit sich führt und auf Verlangen bei einer Verkehrskontrolle oder nach einem Verkehrsunfall nicht vorzeigen kann, dem droht ein Bußgeld.
EU-Führerschein
Seit 2013 gibt es in Deutschland bei Neuerteilungen nunmehr den EU-Führerschein. Anlass dafür war die Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006, die sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie. Ziel dieser Richtlinie war es, das Nebeneinander der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in der EU zu beenden. Allerdings enthält die Richtlinie auch Regelungen zum Schutz gegen Fälschungen, zur Erforderlichkeit von ärztlichen Untersuchungen und zu den Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Neu ist zudem, dass der EU-Führerschein nur noch 15 Jahre lang gültig ist. Die alten Führerscheine waren unbefristet gültig.
Internationaler Führerschein
Außerhalb der EU ist auch heute noch in Einzelfällen ein Internationaler Führerschein erforderlich. Das ist ein Dokument, das von den Behörden eines Landes aufgrund zwischenstaatlicher Verträge als Zusatzdokument zu einem nationalen Führerschein ausgestellt wird. Er soll vor allem der Polizei eines anderen Landes die Überprüfung ermöglichen, ob ein ausländischer Kraftfahrer die Fahrerlaubnis hat, die für sein aktuelles Fahrzeug erforderlich ist.
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