Unfall in Alsdorf
Sie hatten einen Autounfall in Alsdorf? Oder sind Sie aus Alsdorf und hatten einen Verkehrsunfall? In beiden Fällen sind Sie bei uns richtig!
Als beim Landgericht Aachen ansässige Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Verkehrsunfallrecht (Alsdorf liegt im Landgerichtsbezirk Aachen) können wir Ihre Rechte schnell, professionell und effektiv durchsetzen.
Benutzen Sie direkt unser Formular zur Unfallmeldung oder schicken Sie uns die Unterlagen per Email. Falls Sie lieber persönlichen Kontakt wünschen, können Sie gerne in den Öffnungszeiten unser Büro anrufen und eine Mitarbeiterin fragt alle erforderlichen Daten zu Ihrem Autounfall ab.
Lassen Sie sich auf nichts ein! Gegnerische Versicherungen rufen oft schon wenige Stunden nach dem Autounfall bei Ihnen oder Ihrer Reparaturwerkstatt an. Lehnen Sie solchen „Service“ dankend ab, verweisen Sie unmittelbar an die von Ihnen beauftragte Rechtsanwaltskanzlei. Versicherungen versuchen gerne, die Ihnen zustehenden Ansprüche zu beschneiden. Sie empfehlen Ihnen gerne einen Sachverständigen in Alsdorf, eine Reparaturwerkstatt in Alsdorf, eine Autovermietung in Alsdorf, ja sogar einen Anwalt in Alsdorf. Achtung! Soforthilfe nach einem Autounfall erhalten Sie bei Ihrem Anwalt, selten bei ihrer Versicherung und niemals bei der gegnerischen Versicherung.
Die sofortige Meldung Ihres Verkehrsunfalls vor einem anwaltlichen Beratungsgespräch ist immer zu empfehlen, da so im Vorfeld vor dem ersten Treffen wichtige Unterlagen und Informationen von uns beschafft, sowie womöglich laufende Fristen möglichst optimal gewahrt werden können. Sowie wir die erforderlichen Daten und Ihr Mandat haben, werden wir sofort tätig. Die schnelle Mandatierung ist essentiell, damit wir Sie direkt über die weitere Vorgehensweise beraten können.
Wir helfen Ihnen sofort! Soforthilfe heißt für uns, binnen 24 Stunden nach Ihrem Autounfall kümmern wir uns um Ihr Anliegen. Versprochen! Rufen Sie uns an, kommen Sie aus Alsdorf in die Anwaltskanzlei Koll & Tamrzadeh. Wenn Sie den Weg von ihrem Standort aus nicht auf sich nehmen wollen, oder wenn Sie jetzt keine Zeit für ein Erstberatungsgespräch haben, dann können Sie Ihren Schadenfall auch online anmelden.
Daher unser guter Rat: Beauftragen Sie privat schleunigst einen Anwalt, der kümmert sich um den Rest! Der telefoniert auch mit den Versicherungen. Sparen Sie nicht am falschen Ende. Bei einem nicht verschuldeten Autounfall erfolgt volle Kostenübernahme für den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt. Ansonsten übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung häufig die anfallenden Anwaltskosten. Gerne holen wir für Sie eine Deckungszusage bei Ihrer Versicherung ein. Selbst bei augenfällig von Ihnen verschuldeten Unfällen (außer bei Bagatellunfällen) lohnt sich fast immer die Beauftragung eines Anwalts. Schonen Sie ihre Zeit, Telefongebühren und Nerven – von Beginn an! Ein Anruf bei uns genügt.