Autounfall in Geilenkirchen gehabt – Sofort zum Anwalt!
Sie hatten einen Autounfall in Geilenkirchen? Oder kommen Sie aus Geilenkirchen und hatten einen Autounfall außerhalb? In beiden Fällen sind Sie bei uns absolut richtig!
Als beim Landgericht Aachen ansässige Rechtsanwaltskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsunfallrecht (Geilenkirchen liegt im Landgerichtsbezirk Aachen) können wir Ihre Rechte schnell, professionell und effizient umsetzen.
Benutzen Sie einfach unser Formular zur Unfallmeldung oder schicken Sie uns die Unterlagen per Email. Falls Sie eher persönlichen Kontakt mögen, dürfen Sie gerne in den Öffnungszeiten unser Büro anrufen und eine Mitarbeiterin fragt alle erforderlichen Daten zu Ihrem Verkehrsunfall ab.
Wir helfen Ihnen sofort! Soforthilfe heißt für uns, innerhalb 24 Stunden nach Ihrem Verkehrsunfall kümmern wir uns um Ihr Rechtsproblem. Versprochen! Rufen Sie uns an, kommen Sie aus Geilenkirchen in die Kanzlei Koll & Tamrzadeh. Wenn Sie den Weg von ihrem Wohnort aus nicht auf sich nehmen wollen, oder wenn Sie jetzt keine Zeit für ein Erstberatungsgespräch haben, dann dürfen Sie Ihren Schadenfall auch online melden.
Lassen Sie sich auf nichts ein! Gegnerische Versicherungen rufen oft schon kurz nach dem Unfall bei Ihnen oder Ihrer Reparaturwerkstatt an. Lehnen Sie solchen „Service“ dankend ab, verweisen Sie sofort an die von Ihnen beauftragte Rechtsanwaltskanzlei. Versicherungen versuchen gerne, die Ihnen zustehenden Ansprüche zu stutzen. Sie empfehlen Ihnen gerne einen Sachverständigen in Geilenkirchen, eine Autowerkstatt in Geilenkirchen, eine Autovermietung in Geilenkirchen, ja sogar einen Anwalt in Geilenkirchen. Vorsicht! Soforthilfe nach einem Autounfall erhalten Sie bei Ihrem Anwalt, kaum bei ihrer Versicherung und niemals bei der gegnerischen Versicherung.
Die sofortige Meldung Ihres Verkehrsunfalls vor einem anwaltlichen Beratungsgespräch ist immer zu empfehlen, da so im Vorfeld vor dem ersten Anwaltstermin wichtige Unterlagen und Gutachten von uns beschafft, sowie eventuell laufende Fristen ideal gewahrt werden können. Sobald wir die erforderlichen Daten und Ihren Auftrag haben, werden wir alsbald tätig. Die schnelle Meldung ist unverzichtbar, damit wir Sie unverzüglich über die weitere Vorgehensweise beraten können.
Daher unser guter Rat: Mandatieren Sie persönlich ohne zu zögern einen Anwalt, der kümmert sich um den Rest! Der telefoniert auch mit den Versicherungen. Sparen Sie nicht am falschen Ende. Bei einem nicht verschuldeten Autounfall erfolgt volle Kostenübernahme für den von Ihnen beauftragten Anwalt. Ansonsten übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung häufig die anfallenden Anwaltskosten. Selbstverständlich holen wir für Sie eine Deckungszusage bei Ihrer Versicherung ein. Ja sogar bei augenfällig von Ihnen verschuldeten Unfällen (außer bei Bagatellunfällen) lohnt sich fast immer die Beauftragung eines Anwalts. Sparen Sie ihre Zeit, Telefongebühren und Nerven – von Anfang an! Ein Anruf bei uns genügt.