Verkehrsrecht Aachen – Strafverteidigung in Verkehrssachen

Verkehrsrecht Aachen

Führerschein in Gefahr? Wir verteidigen in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen.

Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Drogenfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ein Bußgeldbescheid wegen Alkohol oder Cannabis. Koll & Tamrzadeh sind Strafverteidiger aus Aachen. Wir vertreten Sie vor den Amtsgerichten der Region und darüber hinaus.

Das Wichtigste in Kürze

Schweigen ist kein SchuldeingeständnisGegenüber Polizei und Bußgeldstelle müssen Sie zur Sache nichts sagen. Angaben zur Person reichen. Alles andere klären wir, nachdem wir die Akte gelesen haben.

Es geht meist um den FührerscheinIn Verkehrsstrafsachen ist die Geldstrafe oft das kleinere Problem. Entscheidend ist, ob die Fahrerlaubnis entzogen wird und wie lange die Sperre dauert.

Fristen laufenGegen einen Bußgeldbescheid und gegen einen Strafbefehl bleiben nur zwei Wochen ab Zustellung. Melden Sie sich früh.

Verkehrsrecht ist bei uns Strafverteidigung

Wer nach einer Kontrolle, einem Unfall oder einer Blutprobe Post von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Bußgeldstelle bekommt, sucht meist einen Anwalt für Verkehrsrecht. Gemeint ist dann aber kein Streit mit einer Versicherung, sondern ein Strafverfahren oder ein Bußgeldverfahren. Genau darin liegt unser Schwerpunkt. Rechtsanwalt Thomas Koll ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt seit über zwanzig Jahren, vom Strafbefehl wegen Trunkenheit bis zum mehrwöchigen Prozess vor dem Landgericht.

Das Verkehrsstrafrecht folgt den Regeln der Strafprozessordnung. Akteneinsicht, Beweisverwertung, Blutprobe ohne richterliche Anordnung, Messverfahren, die Frage, wer gefahren ist, und der Umgang mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Das ist das tägliche Handwerk eines Strafverteidigers. Warum das bei einem Verkehrsdelikt den Unterschied machen kann, erklären wir ausführlich auf der Seite Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Strafverteidiger.

Verkehrsstrafsachen

Unfallflucht

Vorwurf nach § 142 StGB, oft schon bei einem Parkrempler. Wann die Fahrerlaubnis wirklich in Gefahr ist.

Trunkenheitsfahrt

Alkohol am Steuer als Straftat nach § 316 oder § 315c StGB. Promillegrenzen, Blutprobe, Sperrfrist.

Drogenfahrt

Cannabis, Kokain, Amphetamin. Wann aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat wird.

Führerschein entzogen

Beschlagnahme durch die Polizei, vorläufige Entziehung nach § 111a StPO, Sperrfrist und MPU.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

§ 21 StVG, auch bei ausländischem Führerschein oder trotz Fahrverbot. Das Auto kann eingezogen werden.

Alle Verkehrsdelikte

Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, verbotenes Rennen, fahrlässige Körperverletzung.

Bußgeldsachen mit Alkohol und Drogen

Auch wer „nur“ eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, steht schnell vor einem Fahrverbot und Punkten in Flensburg. Bei Alkohol ab 0,5 Promille und bei Cannabis ab 3,5 ng/ml THC sieht der Bußgeldkatalog schon beim ersten Mal 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte vor. Dazu kommt oft Post von der Führerscheinstelle. Wir vertreten Sie im Bußgeldverfahren und vor dem Amtsgericht.

Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille

§ 24a StVG, Bußgeld, Fahrverbot und die Grenze zur Straftat.

Cannabis und Drogen am Steuer

THC-Grenzwert 3,5 ng/ml, andere Drogen, Mischkonsum und Fahranfänger.

Bußgeldverfahren

Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Einspruch und Verjährung.

So arbeiten wir

Am Anfang steht fast immer die Akteneinsicht. Erst wenn wir wissen, was Polizei und Staatsanwaltschaft in der Hand haben, entscheiden wir mit Ihnen, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist oder ob Schweigen die bessere Verteidigung bleibt. Viele Verfahren lassen sich so schon vor einer Hauptverhandlung beenden, manche durch Einstellung, manche durch eine Lösung, die den Führerschein rettet oder die Sperre kurz hält.

Die Kanzlei sitzt in der Oppenhoffallee 3–5 in Aachen. Wir verteidigen vor den Amtsgerichten Aachen, Düren, Eschweiler, Geilenkirchen, Heinsberg, Jülich, Monschau und Schleiden, vor dem Landgericht Aachen und bundesweit. Mehr über die Kanzlei finden Sie auf koll-tamrzadeh.de.

Häufige Fragen

Brauche ich bei einer Verkehrsstraftat einen Anwalt?

Rechtlich vorgeschrieben ist ein Verteidiger bei den meisten Verkehrsdelikten nicht. Weil aber fast immer die Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht, lohnt sich anwaltliche Hilfe früh. Nur ein Anwalt erhält Einsicht in die vollständige Ermittlungsakte, und ohne sie lässt sich nicht beurteilen, ob eine Aussage hilft oder schadet.

Muss ich bei der Polizei aussagen?

Nein. Als Beschuldigter oder Betroffener müssen Sie nur Angaben zu Ihrer Person machen, also etwa Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache dürfen Sie schweigen, und daraus darf Ihnen kein Nachteil entstehen. Auch einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht folgen.

Was kostet ein Anwalt für eine Verkehrsstrafsache?

Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen vom Verfahrensabschnitt ab. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung bei fahrlässigen Verkehrsstraftaten und bei Ordnungswidrigkeiten in der Regel. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir vor Beginn der Tätigkeit.

Ist mein Führerschein sofort weg?

Nicht automatisch. Die Polizei kann den Führerschein bei bestimmten Delikten beschlagnahmen, und das Amtsgericht kann die Fahrerlaubnis nach § 111a StPO vorläufig entziehen. Dagegen gibt es Rechtsmittel. Endgültig entzogen wird die Fahrerlaubnis erst durch Urteil oder Strafbefehl.

Vertreten Sie auch außerhalb von Aachen?

Ja. Wir verteidigen vor allen Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Aachen und bei Bedarf bundesweit. Viele Schritte, etwa Akteneinsicht und Stellungnahmen, laufen ohnehin schriftlich.