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Führerscheinstelle Aachen

Führerscheinstelle Aachen

Führerscheinstelle Aachen und Städteregion Aachen

Das Straßenverkehrsamt in Würselen ist die Führerscheinstelle Aachen und für Bürger und Bürgerinnen der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen zuständig. Die Mitarbeiter dort bearbeiten die Zulassung von Fahrzeugen sowie Führerscheinangelegenheiten. Wenn Sie also in Aachen und Umgebung wohnen, ist das Straßenverkehrsamt Aachen die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Bearbeitung sämtlicher Führerscheinangelegenheiten

Sämtliche Führerscheinangelegenheiten werden dort bearbeitet, wie etwa die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis einschließlich Begleitetes Fahren mit 17, eine Erweiterung des Führerscheins auf andere zusätzliche Klassen, aber auch die Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis, Erteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung (Taxi und Mietwagen), Ausstellung von internationalen Führerscheinen sowie Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen und ausländischen Führerscheinen in einen deutschen Führerschein, aber auch der Umtausch des alten Führerscheins („grauer Lappen“) in einen EU-Führerschein.

Der Ersatz gestohlener oder verloren gegangener Führerscheine kann auch in den jeweiligen Bezirksämtern geregelt werden, nicht nur bei der Führerscheinstelle Aachen.

Prüfung der Fahreignung

Da die Fahreignung  im Fahrerlaubnisrecht eine zentrale Rolle spielt, liegt ein weiterer Schwerpunkt bei der Bearbeitung von Angelegenheiten der Fahreignung. Fahreignung meint die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. In § 2 Abs. 4 StVG heißt es dazu:

„Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.“

Die Führerscheinstelle fordert vor Erteilung einer Fahrerlaubnis keine generelle Überprüfung der Fahreignung von Kraftfahrzeugführern, sondern lediglich die Überprüfung der Fahrtauglichkeit (z.B. Sehtest, Farbsehen, Stereosehen) und das Bestehen der Fahrprüfung. Bereits dann erfolgt die Aushändigung des Führerscheins.

MPU nach Fahrerlaubnisentzug

Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol (1,6 ‰ oder zweimaliges Fahren unter Alkoholeinfluss) oder Drogenkonsum (zb. Cannabis, aber auch nach Konsum von Legal Highs), wird die Führerscheinstelle jedoch in der Regel tätig. Nach entsprechender Anordnung durch die Führerscheinsstelle ist der Nachweis der Wiederherstellung der Fahreignung durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (sog. MPU-Gutachten) vorzulegen.

Besser Rechtsanwalt beauftragen

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Die Anordnung einer MPU kann aber im Einzelfall fehlerhaft oder gar rechtswidrig sein. Bereits im Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt oder wegen eines Drogendelikts empfiehlt sich die Beauftragung eines versierten Rechtsanwalts.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

kompetente Beratung und Vertretung im gesamten Strafverfahren
Akteneinsicht in die Strafakte
Prüfung auf Verfahrensfehler
Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
Einholung einer Deckungszusage
Verteidigung in der Hauptverhandlung vor Gericht
Vermeidung von Strafe und Fahrverbot
Vertretung im Fahrerlaubnisverfahren

Wir vertreten Ihre Interessen im Verkehrsstrafrecht und Fahrerlaubnisangelegenheiten. Rufen Sie uns unverbindlich an. Wenn Sie sich für unsere Beauftragung entscheiden, kümmern wir uns um alles Weitere.
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Photo by labormikro