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Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Strafrecht? Damit habe ich nichts zu tun!

So denken die meisten Leute. Ich bin kein Krimineller, ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen. Strafrecht betrifft Verbrecher und zwielichtige Gestalten. Diese Auffassung mag in den meisten Fällen zutreffen, trotzdem kann jeder normale Mensch von einer Sekunde auf die nächste ein Straftäter werden. Besonders leicht und schnell geht dies im Verkehrsstrafrecht. Als Verkehrsteilnehmer treffen wir jeden Tag in Sekundenbruchteilen weitreichende und komplexe Entscheidungen, und zum Glück treffen wir fast immer die richtigen Entscheidungen. Aber wehe dem, der eine falsche Entscheidung getroffen hat!

So schnell macht man sich strafbar …

Bereits durch die Verursachung eines einfachen Verkehrsunfalls kann man sich strafbar gemacht haben. Hat sich zum Beispiel der Unfallgegner verletzt, dann steht der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Verkehrsstrafrecht beginnt aber noch früher! Selbst wenn es gar keinen Unfall gegeben hat, kann man als Verkehrsteilnehmer andere Autofahrer, Motorradfahrer oder Fußgänger gefährdet haben.  Bereits eine solche Gefährdung des Straßenverkehrs reicht aus, um sich strafbar zu machen, selbst wenn man nur fahrlässig einen Fehler gemacht hat! Diese Beispiele machen deutlich, dass jedermann durch eine kleine Nachlässigkeit Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren werden kann.

Qualifizierte Rechtsanwälte für Verkehrsstrafrecht helfen

In einem Strafverfahren wegen eines Verkehrsdeliktes geht es oft nicht nur um die Festlegung einer Geldstrafe bzw. in seltenen Ausnahmesituationen einer Freiheitsstrafe, sondern auch um Nebenstrafen bzw. Nebenfolgen wie Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis. Es versteht sich von selbst, dass derjenige, der berufsbedingt oder sonst wie dringend auf sein Kraftfahrzeug angewiesen ist, von einem Entzug der Fahrerlaubnis härter getroffen wird als von der eigentlichen Strafe. Gerade in diesen Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht. Je nach Fall sind verschiedene Verteidigungsstrategien im Verkehrsstrafrecht erforderlich. So bietet es sich z.B. nicht in jedem Fall an, dass Verfahren voranzutreiben. Allerdings ist dies dann zwingend erforderlich, wenn die Täterschaft bewiesen und die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

Photo by mripp