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Alkohol im Karneval, nicht am Steuer

Alkohol im Karneval, nicht am Steuer

Alkohol am Steuer

Karneval feiern ohne Alkohol – für viele Jecken undenkbar. Erst mit einem Pils, Kölsch, Alt oder Mixgetränk macht das Feiern so richtig Spaß. Da kommen schnell einige Getränke zusammen und so manch einer hat am Ende des Abends „einen über den Durst“ getrunken. Wer dann noch Auto fährt, ist selbst schuld. Wird man erwischt, drohen Bußgeld und Fahrverbot, in schlimmen Fällen sogar Strafverfolgung, Entzug der Fahrerlaubnis und MPU. Kommt es zu einem Unfall, ist auch der Versicherungsschutz in Gefahr. Gerade an Karneval darf man zudem mit vermehrten Kontrollen der Polizei rechnen.

Wieviel Alkohol kann ich Karneval ohne Risiko trinken?

Wenn Sie später Auto fahren wollen, gar keinen! Bereits ab 0,3 Promille können Sie sich strafbar machen. Schlanke Damen können diese Grenze schon nach zwei kleinen Gläsern Bier oder einem Glas Wein erreichen. Für Jecken die Karneval feiern, ein Tropfen auf den heißen Stein! Besonders gefährlich sind Mixgetränke. Während Sie einen kleinen Wodka (2 cl) im 0,2 l Glas Red Bull gar nicht schmecken, reicht auch dieser Alkoholkonsum aus, die 0,3-Promille-Grenze zu knacken.

Die „heimliche“ Promillegrenze

Während viele Leute meinen, die Grenze von 0,5 Promille sei relevant (oder ältere Mitbürger sogar noch die bis zum 1.4.2001 gültige Grenze von 0,8 Promille im Kopf haben), ist die tatsächlich für den Autofahrer strafrechtlich relevante Promillegrenze die 0,3 Promillegrenze. Denn wer mit 0,3 Promille oder mehr im Straßenverkehr durch auffällige Fahrweise, zu schnellem Fahren oder anderen Fahrfehlern von der Polizei angehalten wird, bei dem kann relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. Dann folgt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs. Am sichersten ist es daher, nur mit 0,0 Promille ins Auto zu steigen.

Fahranfänger und junge Leute bis 21 immer ohne Alkohol

Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für unter 21-Jährige gilt immer die „Grenze“ von 0,0 Promille, nicht nur zu Karneval. Wird man trotzdem mit Alkohol am Steuer erwischt, drohen empfindliche Bußgelder ab 250 Euro, ein Punkt und gegebenenfalls für Fahranfänger in der Probezeit eine MPU. Die einschlägige Vorschrift des § 24c StVG sollten Fahranfänger und Heranwachsende einmal lesen:

§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Es reicht hier der Konsum von alkoholischen Getränken bei der Autofahrt. Wer also als Fahrer auch nur eine offene Dose Alcopop oder Bier in der Mittelkonsole stehen hat (die der Beifahrer trinkt), kann bei einer Polizeikontrolle bereits ein Problem bekommen!

Restalkohol – die unterschätzte Gefahr

Auch am Morgen danach lauert neben dem Kater ein weiteres „Andenken“ an die Partynacht, der Restalkohol. Selbst verantwortungsbewusste Autofahrer, die niemals nach der Karnevalsparty angetrunken Auto fahren würden, tappen oft in diese Falle.

Der menschliche Körper baut circa 0,1 – 0,2 Promille pro Stunde ab, dieser Wert schwankt je nach Umständen und körperlicher Verfassung. Selbst nach 10 Stunden Schlaf hat man also oft erst 1 Promille abgebaut. Wer am Vorabend 4 Flaschen Bier oder 10 kleine Kölsch hatte liegt nach 6 Stunden Schlaf schnell bei einem Restalkoholwert von über 0,5 Promille und begeht beim Autofahren jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Nach 15 Kölsch und kurzer Nacht fühlt man sich nach ein paar Kaffee oft fit, oft liegt aber noch immer absolute Fahruntüchtigkeit vor. Wer jetzt Auto fährt, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis …

Kann ich nicht messen, ob ich noch fahren darf?

Ja, können Sie. Um aber wirklich 100% sicher zu sein, müssten Sie dann wohl oder übel das von der Polizei verwendete Gerät zur Messung des Atemalkohols, den Dräger Alcotest 7110 Evidential, mit sich führen. Kaum machbar, ein teurer Spaß, und Sie gehen sicherlich als „völlig jeck“ durch! Billigere Geräte, wie Dräger 5510 und 3000, sind ab ca. 400 Euro zu haben, damit könnten Sie relativ zuverlässig kontrollieren, wo Ihre Atemalkoholwerte vor Fahrtantritt liegen. Da aber kontrolliertes Trinken mit ständigem Blick auf ein Messgerät mit Spaß nichts mehr zu tun hat, sollten Sie Ihr Geld besser in eine Taxifahrt investieren und dann auch „richtig“ feiern.

Viel Spaß dabei wünschen Ihnen Koll & Tamrzadeh Rechtsanwälte. Oche Alaaf!

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