Unfall in Übach-Palenberg gehabt – Sofort zum Anwalt!
Sie hatten einen Verkehrsunfall in Übach-Palenberg? Oder kommen Sie aus Übach-Palenberg und hatten einen Unfall außerhalb? In beiden Fällen sind Sie bei uns absolut richtig!
Als beim Landgericht Aachen ansässige Kanzlei mit Schwerpunkt Verkehrsunfallrecht (Übach-Palenberg liegt im Landgerichtsbezirk Aachen) können wir Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall schnell, professionell und effektiv umsetzen.
Die sofortige Meldung Ihres Verkehrsunfalls vor einem anwaltlichen Beratungsgespräch ist immer zu empfehlen, da so schon vor dem ersten Gespräch wichtige Unterlagen und Daten von uns beschafft, sowie eventuell laufende Fristen so gut wie möglich gewahrt werden können. Wenn wir die erforderlichen Daten und Ihr Mandat haben, werden wir direkt tätig. Die schnelle Unfallmeldung ist unverzichtbar, damit wir Sie schleunigst über die weitere Vorgehensweise beraten können.
Wir helfen Ihnen prompt! Soforthilfe heißt für uns, innerhalb 24 Stunden nach Ihrem Verkehrsunfall kümmern wir uns um Ihr Rechtsproblem. Versprochen! Rufen Sie uns an, kommen Sie aus Übach-Palenberg in die Kanzlei Koll & Tamrzadeh. Wenn Sie den Weg von ihrem Aufenthaltsort aus nicht auf sich nehmen wollen, oder wenn Sie jetzt keine Zeit für ein Erstberatungsgespräch haben, dann dürfen Sie Ihren Verkehrsunfall auch online melden.
Lassen Sie sich auf nichts ein! Gegnerische Versicherungen rufen oft schon kurz nach dem Verkehrsunfall bei Ihnen oder Ihrer Autowerkstatt an. Lehnen Sie solchen „Service“ dankend ab, verweisen Sie unmittelbar an die von Ihnen beauftragte Kanzlei. Versicherungen versuchen gerne, die Ihnen zustehenden Ansprüche zu beschneiden. Sie empfehlen Ihnen gerne einen Sachverständigen in Übach-Palenberg, eine Werkstatt in Übach-Palenberg, eine Autoverleihfirma in Übach-Palenberg, ja sogar einen Rechtsberater in Übach-Palenberg. Achtung! Soforthilfe nach einem Verkehrsunfall erhalten Sie bei Ihrem Rechtsanwalt, kaum bei ihrer Versicherung und unmöglich bei der gegnerischen Versicherungsgesellschaft.
Benutzen Sie einfach unser Formular zur Unfallmeldung oder übertragen Sie uns die Informationen per Email. Falls Sie eher persönlichen Kontakt wünschen, können Sie gerne in den Geschäftszeiten unser Büro anrufen und eine Mitarbeiterin fragt alle erforderlichen Daten zu Ihrem Autounfall ab.
Daher unser guter Rat: Beauftragen Sie persönlich schleunigst einen Rechtsanwalt, der kümmert sich um den Rest! Der telefoniert auch mit den Versicherungen. Sparen Sie nicht am falschen Ende. Bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall erfolgt volle Übernahme der Kosten für den von Ihnen beauftragten Anwalt. Andernfalls übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung meistens die anfallenden Anwaltskosten. Gerne holen wir für Sie eine Deckungszusage bei Ihrer Versicherung ein. Sogar bei augenfällig von Ihnen verschuldeten Unfällen (außer bei Bagatellunfällen) lohnt sich fast immer die Beauftragung eines Anwalts. Sparen Sie ihre Zeit, Telefongebühren und Nerven – von Anfang an! Ein Anruf bei uns genügt.