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Unfall Kreuzau

Unfall Kreuzau

Verkehrsunfall in Kreuzau gehabt – Sofort zum Anwalt!

Sie hatten einen Autounfall in Kreuzau? Oder sind Sie aus Kreuzau und hatten einen Verkehrsunfall außerhalb? In beiden Fällen sind Sie bei uns absolut richtig!

Als beim Landgericht Aachen ansässige Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Verkehrsunfallrecht (Kreuzau liegt im Landgerichtsbezirk Aachen) können wir Ihre Rechte schnell, professionell und effektiv umsetzen.

Lassen Sie sich auf nichts ein! Gegnerische Versicherungen rufen oft schon kurz nach dem Unfall bei Ihnen oder Ihrer Reparaturwerkstatt an. Lehnen Sie solchen „Service“ dankend ab, verweisen Sie unmittelbar an die von Ihnen beauftragte Anwaltskanzlei. Versicherungen versuchen gerne, die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche zu stutzen. Sie empfehlen Ihnen gerne einen Sachverständigen in Kreuzau, eine Reparaturwerkstatt in Kreuzau, eine Autovermietung in Kreuzau, ja sogar einen Rechtsberater in Kreuzau. Vorsicht! Soforthilfe nach einem Verkehrsunfall bekommen Sie bei Ihrem Rechtsanwalt, selten bei ihrer Versicherung und unmöglich bei der gegnerischen Versicherungsgesellschaft.

Die sofortige Meldung Ihres Verkehrsunfalls vor einem anwaltlichen Beratungsgespräch ist immer empfehlenswert, da so im Vorfeld vor dem ersten Anwaltstermin wichtige Unterlagen und Gutachten von uns beschafft, sowie vielleicht laufende Fristen bestmöglich gewahrt werden können. Wenn wir die erforderlichen Daten und Ihren Auftrag haben, werden wir direkt tätig. Die schnelle Mandatierung ist unverzichtbar, damit wir Sie sofort über die weitere Vorgehensweise beraten können.

Wir helfen Ihnen prompt! Soforthilfe heißt für uns, binnen 24 Stunden nach Ihrem Verkehrsunfall kümmern wir uns um Ihr Problem. Versprochen! Rufen Sie uns an, fahren Sie aus Kreuzau in die Anwaltskanzlei Koll & Tamrzadeh. Wenn Sie den Weg von ihrem Standort aus nicht auf sich nehmen wollen, oder wenn Sie jetzt keine Zeit für ein Erstberatungsgespräch haben, dann dürfen Sie Ihren Unfallschaden auch online übermitteln.

Benutzen Sie einfach unser Formular zur Unfallmeldung oder schicken Sie uns die Daten per Email. Falls Sie eher persönlichen Kontakt mögen, dürfen Sie gerne in den Geschäftszeiten unser Büro anrufen und eine Mitarbeiterin fragt alle erforderlichen Daten zu Ihrem Unfall ab.

Daher unser guter Rat: Beauftragen Sie privat sofort einen Anwalt für Verkehrsrecht, der kümmert sich um den Rest! Der telefoniert auch mit den Versicherungen. „Geizen“ Sie nicht am falschen Ende. Bei einem nicht verschuldeten Unfall erfolgt volle Kostenübernahme für den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt. Sonst übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung meistens die anfallenden Anwaltskosten. Gerne holen wir für Sie eine Deckungszusage bei Ihrer Versicherung ein. Selbst bei augenfällig von Ihnen verschuldeten Unfällen (außer bei Bagatellunfällen) lohnt sich fast immer die Beauftragung eines Anwalts. Schonen Sie ihre Zeit, Telefongebühren und Nerven – von Anfang an! Ein Anruf bei uns genügt.

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