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Schadensersatz und Schmerzensgeld

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen oder anderen Haftpflichtfällen gibt es bei den gegnerischen Versicherungen immer wieder Schwierigkeiten, wenn es um den gerechten Ausgleich des im Raum stehenden Schadensersatzes oder des Schmerzensgeldes geht. Es ist erstaunlich, was sich die sog. Spezialisten der Versicherungen einfallen lassen, um nicht den gutachterlich festgestellten Schaden ausgleichen zu müssen. Während mittlerweile pauschale Abzüge von 25 % auf die gutachterlich festgestellten Reparaturkosten bei den Versicherungen üblich sind und leider zu oft einfach akzeptiert werden, wird es für Sie spätestens dann zu einem ausuferndem Verlust Ihrer Ansprüche, wenn es um den Ausgleich eines womöglichen Personenschdens geht.  In jedem Haftpflichtfall, in dem ein erhebliches Schmerzensgeld und zudem aus den Verletzungen resultierende weitere Schadensersatzansprüche im Raum stehen, wird ein Versuch der Versicherung unternommen, sich von einer vielleicht bestehenden lebenslangen Zahlungspflicht mit einer Abstandszahlung freizukaufen. Es ist immer sinnvoll, sich in dieser Situation anwaltlich beraten zu lassen. Es ist nachvollziehbar, dass es sich in keinem Fall des Angebots der Versicherung einen Abfindungsbetrage zu zahlen, um eine selbstlose Tat der Versicherung handelt.

Auch bei der Frage der Taxierung des Schmerzensgeldes sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Aufgrund der Erfahrungen des Rechtsanwalts kann dieser natürlich beurteilen, welches Schmerzensgeld bei den vorliegenden Verletzungen angemessen ist oder nicht. Im Übrigen werden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von den Versicherungen meist zögerlich reguliert, so dass mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Druck auf die Versicherung ausgeübt werden kann.