Rufen Sie uns an!
+49-241-56844900

Rechtsanwalt nach Verkehrsunfall

Rechtsanwalt nach Verkehrsunfall

Wozu brauche ich einen Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall, wenn mich gar keine Schuld an dem Unfall trifft?

Sie erinnern sich womöglich noch an die guten alten Zeiten, als dem Geschädigten eines Unfalls bei einer fiktiven Schadensabrechnung von der Haftpflichtversicherung des Unfallschädigers die Reparaturkosten beanstandungslos ersetzt wurden. Im Falle der fiktiven Abrechnung eines Unfalls, gemeint ist damit die Abrechnung auf Basis des von dem Geschädigten des Unfalls in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten oder auf Basis eines selbst eingeholten Kostenvoranschlags, sind vor vielen Jahren alle Schäden erstattet worden, selbst wenn das Fahrzeug nicht repariert wurde. Diese Zeiten sind jedoch leider Vergangenheit.

Heute kürzen die Haftpflichtversicherer im Schnitt 20 % der Schadenssumme und dies zum Teil mit den absurdesten Begründungen. Die Unwirksamkeit solcher Kürzungen ist oft dennoch nur durch einen Rechtsanwalt zu erkennen und zu verhindern. Aus diesem Grund gilt:

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach einem Verkehrsunfall spart Ihre kostbare Zeit und Ihr Geld.

lawyer photo

Verweis auf eine Referenzwerstatt

Eine sehr gerne von den Versicherern in Anspruch genommene Kürzungsbegründung ist die Verweisung auf eine Referenzwerkstatt. Eine solche Verweisung ist jedoch von vornherein unzulässig, wenn das Unfallfahrzeug nicht älter als drei Jahre ist, das Unfallfahrzeug zwar älter als drei Jahre ist, aber in der Vergangenheit stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet wurde oder im Falle eines vorherigen Unfallschadens in einer solchen Werkstatt repariert wurde oder wenn die benannte Referenzwerkstatt nur deshalb kostengünstiger ist, weil sie nur dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners spezielle Konditionen anbietet, die nicht als marktüblichen Preise betrachtet werden.

In allen anderen Fällen darf die Haftpflichtversicherung des Gegners den Geschädigten eines Unfalls an eine in der Nähe befindlichen Referenzwerkstatt verweisen, wenn diese eine kostengünstigere Reparaturmöglichkeit bietet und vom Qualitätsstandard her der Reparatur einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.

Holen Sie sich Rat im Einzelfall

Die dargestellten Umstände stellen lediglich Grundsätze dar, sodass es im Rahmen eines jeden Unfalls der Einzelfallprüfung bedarf, weil bereits kleine Abweichungen im Sachverhalt die Tür zu einer Ausnahme öffnen können. Hierzu berät Sie Ihr Rechtsanwalt in Unfallsachen ausführlich. Die Kosten hierfür trägt für den Fall, dass der Unfallgegner den Unfall verursacht hat, weil er Ihnen in das Auto gefahren ist, dessen Haftpflichtversicherung.