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Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan speed

Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan speed

PoliScan speed – Geschwindigkeitsmessgerät

PoliScan speed ist ein System zur Geschwindigkeitsüberwachung. Bei der Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan wird die sogenannte LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging) eingesetzt. Ein Laserscanner ermittelt die Geschwindigkeiten und Positionen aller Fahrzeuge im Messfeld. Dies funktioniert über die Messung der Lichtlaufzeit, also die Zeit die das Licht des Lasers benötigt, um auf ein reflektierendes Objekt (Auto) zu treffen und wieder zurück zum in der Anlage befindlichen Sensor zu gelangen. Dabei wird ein Fahrzeug von zahlreichen Laserstrahlen erfasst, durch die unterschiedlichen Lichtlaufzeiten ergibt sich sodann ein 3D-Bild des Fahrzeugs in der Anlage. Der Erfassungsbereich der Anlage liegt zwischen 10 und 75 Metern vor dem Gerät.

Laserstrahlen ermöglichen Tempomessung

Insgesamt werden 158 Laserstrahlen mit einer Wiederholrate von 100/s ausgesendet, mit einer Aufweitung auf 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt ein Fahrzeug in diese Strahlaufweitung  hinein, startet eine Laser-Puls-Laufzeit-Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass das Fahrzeug die Lichtimpulse mit verschiedenen Teilen reflektiert und zurücksendet, womit sich ein dreidimensionales Bild ergibt. Die Objektkontur des Fahrzeugs wird dann in einem Raster verfolgt, aus der Bewegung der unterschiedlichen Messpunkte wird dann die Geschwindigkeit des Fahrzeugs errechnet (Vgl. Urteil des AG Mannheim – 21 OWi 506 Js 19870/09 – AK 445/09)

PoliScan speed gibt es mobil und stationär

PoliScan speed gibt es als mobiles oder stationäres System. Die stationären Geräte sind als so genannte „Blitzer-Säule“ bekannt. Beide Systeme sind für eine Überwachung von drei Fahrspuren je Fahrtrichtung, bei einer Messrate von kleiner als einer Sekunde je Fahrzeug ausgelegt. Der Arbeitsbereich liegt zwischen 10 und 75 m, der Messbereich zwischen 10 und 250 km/h.

Standardisiertes Messverfahren zur Geschwindigkeitsmessung

Der überwiegende Teil der deutschen Gerichte erkennt PoliScan speed als standardisiertes Messverfahren an. Der Begriff des standardisierten Messverfahrens meint, dass es ein vereinheitlichtes technisches Verfahren ist, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und der Messablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Behörden und Gerichte dürfen dann grundsätzlich auf die Richtigkeit des Messergebnises vertrauen, ohne ein Sachverständigengutachten einzuholen.

Messfehler durch falsche Bedienung möglich

Dies gilt jedoch nur, wenn das Gerät von den Messbeamten auch standardmäßig und korrekt verwendet wird. Also muss das Gerät im Einzelfall

  • in geeichtem Zustand
  • seiner Bauartzulassung entsprechend
  • gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Gebrauchsanweisung

verwendet worden sein. Fehler hierbei gibt es immer wieder, dies führt dazu, dass das Gericht nicht mehr „blind“ auf die Richtigkeit des Messergebnisses vertrauen darf. Es kommt dann häufig zum Freispruch oder zur Einstellung des Verfahrens.

Photo by jphintze