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Fahrradfahrverbot nach Legal Highs Konsum

Fahrradfahrverbot nach Legal Highs Konsum

Legal Highs Konsum führt nicht nur zur Fahrerlaubnisentziehung sondern auch zum Fahrradfahrverbot

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Nach dem Konsum einer Kräutermischung namens „After Dark“ zog sich der spätere Antragsteller in aller Öffentlichkeit aus, rannte über die Straße, zog sich wieder an und fuhr mit dem E-Bike davon. Sein Wahnzustand blieb natürlich nicht unbemerkt und ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wurde zwar eingestellt, aber das das Straßenverkehrsamt forderte ihn auf, binnen 2 Monate wegen des Konsums von sog. Legal Highs ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPG) betreffend die Eignung zum Führen von allen Fahrzeugen beizubringen.

Führen von Fahrzeugen komplett untersagt

Der Aufforderung kam er nicht nach, verzichtete jedoch freiwillig auf seine Fahrerlaubnis. Dies reichte der Behörde allerdings noch nicht. Sie untersagte daraufhin mit für sofort vollziehbar erklärter Verfügung dem Antragsteller auch das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (z. B. Mofas und Fahrräder). Gegen diese Entscheidung legte der Betroffene Widerspruch ein und suchte zugleich um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nach.

Eilantrag abgelehnt, Gutachten angeordnet

Der Eilantrag wurde abgelehnt. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wurde zu Recht angeordnet, so das Verwaltungsgericht Neustadt (Beschluss, Az. 3 L 1112/15.NW). Der Antragsteller habe nachweislich dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterfallende psychoaktiv wirkende Stoffe konsumiert. In der Blutprobe wurden neben Cannabis auch synthetische Cannabinoide nachgewiesen. Die Wirkung dieser Substanzen sei in der Regel sogar noch deutlich ausgeprägter als beim Cannabiswirkstoff  THC selbst.

Synthetische Cannabinoide ausgeprägter in der Wirkung als Marihuana

Wegen des bei der Einnahme dieser Stoffe gegebenen starken Risikopotentials verbiete sich von vornherein eine Gleichbehandlung derartiger synthetischer Drogen mit THC. Von solchen Stoffen gehe für den Straßenverkehr ein signifikant höheres Risiko aus, was regelmäßig den Verlust der Fahreignung zur Folge habe, ohne dass es darauf ankäme, ob der Betreffende unter dem Einfluss eines Betäubungsmittels am Straßenverkehr teilgenommen habe. Zur Abklärung der darin bedingten Eignungszweifel, ob der Antragsteller diese Stoffe noch einnehme, sei die Antragsgegnerin zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens berechtigt gewesen.

Gericht: Untersagung des Führens von Fahrzeugen rechtmäßig

Die Untersagung des Führens von Fahrzeugen stelle sich daher als rechtmäßig dar, so das Veraltungsgericht Neustadt.

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Photo by justin_vidamo