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Drohne fliegen nur mit Führerschein ?

Drohne fliegen nur mit Führerschein ?

Drohne fliegen nur mit Führerschein

Das Boom-Gimmick des Jahres 2015 war definitiv die Drohne. Zahlreiche konkrete Anwendungsbeispiele – insbesondere im Bereich der Action-Fotografie und Sportfotografie – locken nach wie vor ambitionierte Sportler, Fotografen und Videofilmer. Statt „Selfie“ gibt es immer öfter das „Dronie“.

Gesetzliche Regelung für Drohnen-Verkehr

Bundesverkehrsminister Dobrindt will 2016 die Benutzung von Drohnen jedoch schon bald streng gesetzlich regeln und die Flieger mit Flugverboten einschränken. „Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen“, so Dobrindt.

Weitreichende Flugverbote

Private Drohnenflüge außerhalb der Sichtweite des Piloten oder in mehr als 100 Metern Höhe sollen generell verboten werden, genauso wie Flüge über Wohngebieten, Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen. Also überall, wo es im Falle eines Absturz der Drohne schnell zu einem Unfall kommen kann.

Extra Füherschein für Drohnen

Wer eine Drohne nicht nur privat, sondern gewerblich betreibt, wie etwa professionelle Fotografen es tun, der soll nach dem Vorhaben des Verkehresministers demnächst einen extra Führerschein für Drohnen erwerben müssen. Wo man diesen Führerschein ablegen muss, in der Fahrschule oder in der Flugschule, ist noch unklar. Besonders große Drohnen (ab 500g) sollen einer Pflicht zur Registrierung unterliegen.

Unfallgefahr durch Drohnen

Die an sich harmlosen Drohnen können in belebten Gebieten im Fall eines Absturzes zu Unfällen führen oder auch Körperverletzungen hervorrufen. Ein anschauliches Beispiel lieferte der Absturz einer Drohne beim Weltcup-Ski-Slalom in Madonna di Campiglio, als ein Skifahrer beinahe von einer Kamera-Drohne erschlagen. Diese Drohne wurde jedoch von der mit der Übertragung des Sportereignisses beauftragten Firma von einem professionellen Kameramann betrieben, der das Fluggerät nach einer Störung der Funksteuerung zu einem kontrollierten Absturz brachte.