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Cannabis – Konsumenten droht Verlust des Führerschein

Cannabis – Konsumenten droht Verlust des Führerschein

Wer gelegentlich Cannabis (Hanf) konsumiert, kann als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden und seinen Führerschein verlieren.

Der Autofahrer war im Rahmen einer Verkehrskontrolle aufgefallen, weil er sein Fahrzeug unter Cannabis-Einfluss führte. Nachdem die Polizei den Vorfall dem zuständigen Straßenverkehrsamt gemeldet hatte, wurde dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen. Denn nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) seien Personen ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, die – auch wenn nur gelegentlich – Cannabis (Marihuana, Haschisch) konsumieren und nicht zwischen dem Konsum und dem Autofahren trennen können.

Konsum von Cannabis unbedingt vom Autofahren trennen

Die fehlende Fähigkeit, Autofahren und Drogenkonsum zu trennen, sei bereits bei einer einmaligen Autofahrt unter Cannabis-Einfluss zu bejahen, ohne dass es zu drogenbedingten Ausfallerscheinungen am Steuer kommen müsse. Der über den einmaligen Gebrauch hinausgehende Cannabis-Konsum kann unproblematisch im Blut nachgewiesen werden, und zwar über die Abbaustoffe des THC (Tetrahydrocannabinol, Hauptwirkstoff des Cannabis).

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 5. Dezember 2011 (3 L 457/11)
(Pressemitteilung des VG Aachen)

Photo by Fora do Eixo